Über die IPA
Was ist die International Police Association (IPA)?
Die IPA ist der politisch und gewerkschaftlich unabhängige Zusammenschluß von Angehörigen des Polizeidienstes, ohne Unterschied von Rang, Geschlecht, Rasse, Hautfarbe, Sprache oder Religion
Die IPA ist als größte Berufsvereinigung der Welt mit annähernd 372.000 Mitgliedern aus fast 100 Staaten vertreten. Sie hat beratenden Status beim Wirtschafts- und Sozialrat der Vereinten Nationen und im Europarat
Die IPA ist in ihren Statuten zur Einhaltung der Grundsätze der Menschenrechte verpflichtet, so wie sie im Jahr 1948 von den Vereinten Nationen erklärt wurden. Es ist ihre Absicht, Bande der Freundschaft und der Zusammenarbeit zwischen ihren Mitgliedern und den Mitgliedssektionen zu schaffen.
Auf Grund ihres Zweckes und ihrer Ziele ist die IPA seit dem 25. Juli 1977 beim Europarat und seit dem 26. Juli 1995 bei den Vereinten Nationen mit beratendem Status in der Liste der nichtstaatlichen internationalen Organisationen registriert.
Was will die International Police Association (IPA)?
Die IPA will die Pflege freundschaftlicher Beziehungen und die gegenseitige Hilfe zwischen Polizeibediensteten des In- und Auslandes fördern
Die IPA will den Austausch von Erfahrungen im polizeilichen Bereich fördern und unterstützen, um die internationale polizeiliche Zusammenarbeit zu erleichtern
Die IPA will durch Öffentlichkeitsarbeit das Bild der Polizei und das Verhältnis Bürger - Polizei positiv beeinflussen
Die IPA will sich im Rahmen ihrer Möglichkeiten im sozialen Bereich betätigen und helfen
Die IPA will die gegenseitige Toleranz fördern und dazu beitragen, dass sich die Völker untereinander besser verstehen und der Frieden in der Welt gesichert bleibt
Zur Verwirklichung dieser Ziele gehören:
- Durchführung von nationalen und internationalen berufskundigen und kulturellen Tagungen und Seminaren
- Förderung und Durchführung von Gruppenstudienreisen sowie Unterstützung und Organisation von Studienaufenthalten
- Förderung und Durchführung von Jugendaustausch und Jugendseminaren
- Unterstützung kultureller und sozialer Einrichtungen
- Förderung der zwischenstaatlichen Verbindung unter IPA-Mitgliedern und Polizei-Bediensteten
- Anbahnung von Briefwechsel zur Kontaktpflege und Förderung der Fremdsprachen
Mitglied werden bei der IPA
Für den Mitgliedsantrag bitte hier klicken.
Voraussetzungen:
Ordentliches Mitglied kann jeder Polizeibedienstete (Beamte, Angestellte und Arbeiter) der im aktiven Dienst, ausschließlich solcher Behörden und Einrichtungen steht, die polizeiliche Aufgaben erfüllen. Über die Aufnahme entscheidet der Geschäftsführende Verbindungsstellen-Vorstand. Die Mitglieder können die Verbindungsstelle der sie beitreten wollen, frei wählen. Aufnahmeanträge erhalten Sie bei allen Vorstandsmitgliedern und Beisitzern. Polizeibedienstete im Ruhestand können die ordentliche Mitgliedschaft unter der Voraussetzung und nur so lange erwerben und beibehalten, wie eine etwaige berufliche Tätigkeit dem Zweck, den Zielen und dem Neutralitätsgebot der IPA nicht im Wege steht. Eine Aufnahmegebühr wird nicht erhoben. Jedes Mitglied erhält eine Membership Card und eine Auto-Vignette. Sie sind ein Jahr gültig. Die vom Bundesvorstand herausgegebene Zeitschrift „IPA aktuell“ erscheint 4mal jährlich und ist die offizielle Informations- und Mitteilungszeitschrift der Deutschen Sektion.
Weitere IPA Informationen
Kontakte
Position | Name | Kontakt |
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Verbindungsstellenleiter | Wolfgang Waßerloos | +49 177 4756773 |
Sekretärin | Inge Röße | +49 179 467 4803 |
Sekretär | Thomas Pfleging | +49 171 4353 777 |
Schatzmeisterin | Sonja Heßmert | +49 171 1912 861 |
Sekretär Mitgliedswesen | Jochen Wilks | Erfolgt nach Freigabe |
Webmaster | Frank Platzer | +49 172 106 0532 |